Expertenrat

Muss ich meine 30 Jahre alte Heizung austauschen lassen?

Frage von Karl-Heinz A. am 25.05.2020 

Meine Heizung (Gasheizung) ist 30 Jahre alt. Ich bewohne ein Zweifamilienhaus seit 1980. Muss ich die Heizung wechseln?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Bewohnen Sie ein Ein- oder Zweifamilienhaus als Eigentümer seit mindestens 01.02.2002 selbst, sind Sie in der Regel von der Austauschpflicht der Heizung ausgenommen. Das Gleiche gilt auch dann, wenn die Heizung bereits auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basiert. Denn auch für diese Heizsysteme gibt es eine Ausnahme in der EnEV. Eine Niedertemperaturheizung erkennen Sie dabei daran, dass der Wärmeerzeuger kontinuierlich mit einer Rücklauftemperatur von 35 bis 40 Grad Celsius (Vorlauftemperatur bis etwa 55 Grad Celsius) arbeiten kann.

Da wir die Heizung und die rechtlichen Gegebenheiten vor Ort nicht kennen, können wir Ihnen leider keine rechtsverbindliche Antwort geben. Diese bekommen Sie von einem Energieberater oder Handwerker vor Ort sowie von der EnEV-Stelle in Ihrem Bundesland.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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