Meine Heizung (Gasheizung) ist 30 Jahre alt. Ich bewohne ein Zweifamilienhaus seit 1980. Muss ich die Heizung wechseln?
Bewohnen Sie ein Ein- oder Zweifamilienhaus als Eigentümer seit mindestens 01.02.2002 selbst, sind Sie in der Regel von der Austauschpflicht der Heizung ausgenommen. Das Gleiche gilt auch dann, wenn die Heizung bereits auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basiert. Denn auch für diese Heizsysteme gibt es eine Ausnahme in der GEG. Eine Niedertemperaturheizung erkennen Sie dabei daran, dass der Wärmeerzeuger kontinuierlich mit einer Rücklauftemperatur von 35 bis 40 Grad Celsius (Vorlauftemperatur bis etwa 55 Grad Celsius) arbeiten kann.
Da wir die Heizung und die rechtlichen Gegebenheiten vor Ort nicht kennen, können wir Ihnen leider keine rechtsverbindliche Antwort geben. Diese bekommen Sie von einem Energieberater oder Handwerker vor Ort sowie von der verantwortlichen Stelle in Ihrem Bundesland.