Kann der Steuerbonus für die Sanierung für eine Einliegerwohnung genutzt werden, in der Personen mit einem lebenslangen Wohnrecht ohne Miete wohnen?
Im § 35 C des EStG heißt es: "(2) Die Steuerermäßigung nach Absatz 1 kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der Steuerpflichtige das Gebäude im jeweiligen Kalenderjahr ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken nutzt. Eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken liegt auch vor, wenn Teile einer zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung anderen Personen unentgeltlich zu Wohnzwecken überlassen werden."
Wohnen andere in Teilen einer eigenen, selbst genutzten Wohnung, können Sie dafür den Steuerbonus für die Sanierung in Anspruch nehmen. Bei einer eigenen Wohneinheit, die von anderen genutzt wird, ist diese Vorgabe nicht erfüllt. Wir gehen daher davon aus, dass Sie den Steuerbonus für die Sanierung hier nur für die selbst genutzte Wohneinheit in Anspruch nehmen können.
Eine rechtlich verbindliche Antwort bekommen Sie von Ihrem Steuerberater oder Ihrer Steuerberaterin sowie von Ihrem Finanzamt.