Was bedeutet die 65 % EE-Quote für mich als Hausbesitzerin eines 300 Jahre alten Fachwerkhauses in Niedersachsen, dass 1990 komplett entkernt und saniert wurde? Derzeit befindet sich als Heizanlage eine Gastherme (Flüssiggas), die 10 Jahre alt ist. Evtl. ist vorgesehen, diese in diesem oder nächsten Jahr auszutauschen, obwohl sie noch okay ist. Bin ich dann gezwungen, hier einen kompletten Rundumschlag in Form von komplett neuen Fenstern und Türen sowie weiteren Maßnahmen zu machen? Umgerechnet wären, dass hier zunächst erst einmal ca. 100.000 Euro?
Aktuell gibt es hier noch keine gesetzliche Regelung. Experten erwarten, dass diese im Laufe des Jahres veröffentlicht wird und ab 2024 gilt. Bis es so weit ist, können wir leider keine verbindlichen Aussagen zu Anforderungen und Erfüllungsoptionen geben.
Möglich ist nach aktuellem Kenntnisstand der Einbau einer Hybrid- oder Umweltheizung. Außerdem werden Sie die Forderungen voraussichtlich auch mit zertifiziertem Biogas für Ihre Gastherme erfüllen. Anforderungen an die Sanierung von Wänden, Fenstern und anderen Bauteilen der Gebäudehehülle gibt es nicht.
Führen Sie den Austausch noch in diesem Jahr durch, ist in aller Regel nichts zu beachten. Ausnahmen bestehen in Hamburg, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg. Diese Länder fordern den Einbau regenerativer Heizsysteme mit eigenen Gesetzen bereits heute bei jedem Heizungstausch.