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Expertenrat

Wie erfülle ich die Pflicht, ab 2024 beim Heizen 65 Prozent erneuerbare Energien einzusetzen?

Frage von Herbert G. am 02.03.2023 

Woraus sollen die restlichen 35 % Energie bestehen? Heute habe ich in meinem EFH eine Gasheizung.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Das zuletzt veröffentlichte Konzept lässt hier verschiedene Maßnahmen zu. Neben Solarthermie und Biomasse (im Bestand) können Sie demnach auch eine Wärmepumpe einbauen. Sie haben die Möglichkeit, flüssige oder gasförmige Biomasse zu beziehen oder Ihr Haus an ein Wärmenetz anzuschließen. Auch Kombinationen der genannten Lösungen kommen infrage. Dazu gehört zu Beispiel die Hybridheizung mit Gas und Wärmepumpe.

Wichtig zu wissen ist jedoch, dass es aktuell nur ein Konzept und einen internen Gesetzesentwurf gibt. Wie die Vorgaben konkret aussehen werden und welche Ausnahmen es geben wird, lässt sich daher momentan noch nicht mit Gewissheit sagen. Ausnahmen bestehen in Hamburg, Schleswig-Holstein oder Baden-Württemberg: Hier fordern landeseigene Gesetze den Zubau Erneuerbarer-Energien-Anlagen bei einem Heizungstausch bereits heute.

Denken Sie über den Einbau einer neuen Heizung nach? Dann laden Sie sich auch unseren Ratgeber "Schritt-für-Schritt zur neuen Heizung" herunter. Darin erfahren Sie, welche Lösungen zur Auswahl stehen, wie Sie die passende finden und wie der Heizungstausch abläuft. Darüber hinaus empfehlen wir unser Ticket für eine kostenfreie Online-Beratung. Mit unserem Beratungs-Ticket buchen Sie ein Online-Meeting mit einem Energieeffizienz- und Förder-Experten, in dem all Ihre Fragen rund um die Sanierung Ihres Hauses und die weitere Vorgehensweise ausführlich besprochen werden. Damit kann Schritt für Schritt Ihre individuelle Sanierung perfekt durchgeplant werden.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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