Expertenrat

Die Stadtwerke verlangen die Regelung der Photovoltaikanlage durch sie. Was kann ich dagegen unternehmen?

Frage von Peter P. am 11.01.2023 

Es geht um die Aufhebung der Wirkleistungsbegrenzung vom Netzanbieter bei einer PV-Anlage mit 27 kWp in Lehrte. Die Anlage ist noch nicht installiert, aber bereits genehmigt und durch die Stadtwerke Lehrte nicht freigegeben. Von mir soll ein Vertrag zum Einbau und zur Regelung der Anlage durch die Stadtwerke unterschreiben werden. Eine Selbstregelung wird abgelehnt - ohne schriftliche Erklärung? Können sie mir bitte weiterhelfen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Befreiung von der Wirkleistungsbegrenzung betrifft nur Anlagen mit einer Leistung von maximal 25 kWp. Darüber hinaus muss der Netzbetreiber die Einspeiseleistung reduzieren oder ganz unterbrechen können. Nachlesen können Sie das im aktuell gültigen EEG § 9 Absatz 2 Satz 2. Hier heißt es konkret: "Anlagen und KWK-Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 25 Kilowatt und höchstens 100 Kilowatt, die bis zu dem Zeitpunkt in Betrieb genommen werden, zu dem das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik die technische Möglichkeit nach § 30 des Messstellenbetriebsgesetzes in Verbindung mit § 84a Nummer 1 und 2 feststellt, ihre Anlagen mit technischen Einrichtungen ausstatten, mit denen der Netzbetreiber jederzeit die Einspeiseleistung ganz oder teilweise ferngesteuert reduzieren kann."

Weitere Informationen zum Thema haben wir Ihnen auch im Beitrag "EEG 2023: Photovoltaik lohnt sich jetzt noch mehr" zusammengestellt.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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