Es geht um die Aufhebung der Wirkleistungsbegrenzung vom Netzanbieter bei einer PV-Anlage mit 27 kWp in Lehrte. Die Anlage ist noch nicht installiert, aber bereits genehmigt und durch die Stadtwerke Lehrte nicht freigegeben. Von mir soll ein Vertrag zum Einbau und zur Regelung der Anlage durch die Stadtwerke unterschreiben werden. Eine Selbstregelung wird abgelehnt - ohne schriftliche Erklärung? Können sie mir bitte weiterhelfen?
Die Befreiung von der Wirkleistungsbegrenzung betrifft nur Anlagen mit einer Leistung von maximal 25 kWp. Darüber hinaus muss der Netzbetreiber die Einspeiseleistung reduzieren oder ganz unterbrechen können. Nachlesen können Sie das im aktuell gültigen EEG § 9 Absatz 2 Satz 2. Hier heißt es konkret: "Anlagen und KWK-Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 25 Kilowatt und höchstens 100 Kilowatt, die bis zu dem Zeitpunkt in Betrieb genommen werden, zu dem das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik die technische Möglichkeit nach § 30 des Messstellenbetriebsgesetzes in Verbindung mit § 84a Nummer 1 und 2 feststellt, ihre Anlagen mit technischen Einrichtungen ausstatten, mit denen der Netzbetreiber jederzeit die Einspeiseleistung ganz oder teilweise ferngesteuert reduzieren kann."
Weitere Informationen zum Thema haben wir Ihnen auch im Beitrag "EEG 2023: Photovoltaik lohnt sich jetzt noch mehr" zusammengestellt.