Muss der Wirkungsgrad bei Photovoltaikanlagen mit 9,6 KW auch auf 70 % beschränkt werden, wenn ein Speicher mit 10 kWh installiert ist?
Bis Ende 2022 und bei Altanlagen kommt die 70-Prozent-Regelung grundsätzlich zum Tragen. Ab Januar 2023 wird sie infolge einer Novelle des EEG bei kleinen Neuanlagen abgeschafft.
Haben Sie bereits eine Photovoltaikanlage, die mit einem Speicher nachgerüstet werden soll oder installieren Sie noch 2022 eine neue PV-Anlage mit Stromspeicher, geht aber kein Strom verloren. Voraussetzung ist eine dynamische Drosselung des Wechselrichters. Hier berücksichtigt die Anlage immer nur den tatsächlich eingespeisten Strom. Verbrauchen Sie mehr selbst oder bringen Sie elektrische Energie an sonnigen Sommertagen in den Speicher ein, kommt es also nicht oder nur sehr selten zur Drosselung.
Anders verhält es sich bei Altanlagen mit fester Drosselung. Hier riegelt der Wechselrichter immer ab, wenn die PV-Anlage 70 Prozent Ihrer möglichen Leistung überschreitet. Der Fall ist das zum Beispiel bei günstig ausgerichteten Anlagen an sonnigen Sommertagen.