Ein Zweifamilienhaus aus dem Baujahr 1979 hat vier Feuerstellen: Zwei alte Heizungsanlagen (Gas) Bj. 79 und je einen offenen Kamin für Holz pro Wohnung. Ein gemeinsamer Schornstein mit drei Abzügen ist vorhanden.
1. Frage: Wieviel Abzüge sind welchen Feuerquellen zuzuordnen?
2. Frage: Darf eine modernisierte Heizungsanlage mit neuer Brennwerttechnik und ein offener Kamin für Holz gleichzeitig über denselben Abzug angeschlossen und betrieben werden?
Vermutlich sind die beiden Gasheizgeräte an den gleichen Zug im Schornstein angeschlossen. Denn bei den offenen Kaminen ist eine Mehrfachbelegung aus sicherheitstechnischen Gründen nicht zulässig. Infolgedessen ist auch der gemeinsame Anschluss der vorhandenen Kamine mit je einer neuen Brennwertheizung nicht gestattet.
Wir empfehlen Ihnen, vor einer anstehenden Sanierung der Heizung auch einen Schornsteinfeger zurate zu ziehen. Der Experte kann die Situation vor Ort einschätzen und schnell eine praktikable Lösung vorschlagen.