Wie stellen wir einen Befreiungsantrag gemäß §2 EnEV-DV Berlin bzw. § 25 EnEV. Wir sind eine Eigentümergemeinschaft (30 WE) und wollen nur die Fassade neu Streichen und evtl. Putzschäden ausbessern lassen?
Für den Vollzug der Energieeinsparverordnung sind die Bundesländer selbst verantwortlich. Für eine Ausnahmegenehmigung müssen Sie sich dabei an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung - Abteilung VI D Oberste Bauaufsicht wenden (www.stadtentwicklung.berlin.de/bauen).
Sofern es allein um einen neuen Anstrich oder vereinzelte Putzausbesserungen geht, gelten ohnehin die Ausnahmen nach § 9 Absatz 3 der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung. Das Dämmen wird demnach erst dann zur Pflicht, wenn mehr als 10 Prozent der Fassade geändert werden. Eine Änderung liegt vor, wenn der alte Putz abgeklopft und ein neuer aufgebracht wird.