Wenn ich einen BAFA-Antrag stelle und eine der darin enthaltenen und bewilligten Maßnahmen (z.B. Heizungsoptimierung) dann doch nicht durchführen will, weil sie sich durch eine später getroffene Entscheidung erledigt hat, ist das dann ein Problem? Beeinträchtigt das die anderen im Antrag enthaltenen Maßnahmen (z.B. Fenster)?
Wir gehen davon aus, dass das problemlos möglich ist. Mit den Kosten, die Sie nach Abschluss der Maßnahme angeben, sinkt in diesem Fall die Fördersumme. Eine rechtlich verbindliche Antwort bekommen Sie in diesem Fall leider nur von den Experten des BAFA, die Sie über das Kontaktformular oder die Rufnummer 06196 908-1625 erreichen.