Erfreulicherweise schreiben Sie: "Die ENEV greift nicht bei Dachziegelaustausch ohne Änderung der Lattung und Verschalung." Wo gibt es das schriftlich? Mein Bauamt sagt nur nebulös, das wäre strittig und "empfiehlt" sicherheitshalber das volle (Dämm)Programm.
Die Antwort auf Ihre Frage finden Sie in der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung. Hier steht in Anlage 3 Abschnitt 4, dass eine Dachdämmung nur nötig ist, wenn:
Bestätigen werden das auch die Experten vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung am EnEV-Infotelefon (+49 228 99401-2244).
Ferner finden Sie eine Antwort auf diese Frage auch auf Seite 4 der 12. Staffel der Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung (EnEV) des Deutschen Instituts für Bautechnik.