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Expertenrat

Wir wechseln von einer Gasheizung zu einer Ölheizung, wie können wir die geforderten Anteile erneuerbare Energie abdecken?

Frage von Kerstin  R. am 02.03.2018 

Wir haben ein 3 Familienhaus, was bisher mit einer Öl Zentralheizung beheizt wird. Nun möchten wir auf eine Gasheizung umrüsten! Wenn wir den Vorgaben des Staates nachkommen wollen, müssen wir 15% über erneuerbare Energien in Anspruch nehmen, richtig? Da wir Bio-Gas nehmen, wären das 10%, richtig? Des Weiteren muss man dann eine Energieberatung machen lassen und bescheinigen lassen. Müssen diese Dinge dann auch umgesetzt werden? 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Das stimmt. Betreiben Sie die Gasbrennwertheizung mit Biogas, erfüllen Sie bereits 10 % der Anforderung. Die übrigen 5 % erreichen Sie mit einem Sanierungsfahrplan. Die darin vorgeschlagenen Maßnahmen sollen das energetische Einsparpotenzial in Ihrem Haus aufzeigen. Sie sind nicht verpflichtend umzusetzen. Der Sanierungsfahrplan wird übrigens auch gefördert. Wie das funktioniert, erklären wir im Beitrag „Förderung für Sanierungsfahrplan in Baden-Württemberg“.

Weitere Informationen zum EWärmeG BW und den möglichen Erfüllungsoptionen geben wir im Beitrag „Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG)“.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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