Kann man einen anderen Pelletkessel (natürlich förderfähig) verbauen als im Antrag bei der BAFA steht?
Ja, in diesem Fall bekommen Sie die Förderung für die Pelletheizung ebenfalls. Voraussetzung ist, dass der neue Pelletkessel die technischen Vorgaben der Fördergeber erfüllt. Ist das neue Gerät in der Liste förderfähiger, automatisch beschickter Biomasseheizungen aufgeführt, müssen Sie erst einmal nichts weiter beachten. In allen anderen Fällen ist die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen gegenüber dem BAFA nachzuweisen. Nachlesen können Sie das unter Punkt 2.12 im FAQ zur BEG-Förderung.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für die Pelletheizung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.