Wir sind ein chemisch produzierendes Gewerbe in einer 40 Jahre alten Produktionshalle. In einem Hallenbereich sind unsere Fenster so marode, dass wir diese gerne gegen 2-fach verglaste Fenster austauschen möchten. Jetzt stellt sich uns die Frage, was wir nach der EnEV einhalten müssen. Bisher konnte uns kein Ansprechpartner dazu fachgerecht beraten. Betrifft die EnEV auch Gewerbe? Wenn ja, was muss beachtet werden? Wo bekommt man eine rechtssichere Beratung?
Die Energieeinsparverordnung betrifft sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäude. In Bezug auf die U-Werte wird dabei zwischen zwei Zonen unterschieden. Neue Fenster für beheizte Hallenbereiche mit Temperaturen von mindestens 19 Grad Celsius müssen einen U-Wert von mindestens 1,3 W/m²K erreichen. In beheizten Bereichen mit Temperaturen von 12 bis 19 Grad Celsius genügt unterdessen ein U-Wert von 1,9 W/m²K. Gebäude und Bereich von Gebäuden, die auf eine Innentemperatur von weniger als 12 Grad Celsius beheizt werden, sind von den Anforderungen ausgenommen. Gleiches gilt auch für Gebäude, die jährlich weniger als vier Monate geheizt sowie weniger als zwei Monate gekühlt werden.
Eine individuelle Beratung bekommen Sie von Energieberatern für Unternehmen und Kommunen.
Denken Sie auch daran, dass der Fenstertausch unter Umständen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert wird. Denn die vergibt zinsgünstige Darlehen mit hohen Tilgungszuschüssen für Energieeffizienzmaßnahmen im Gewerbe. Relevant ist dabei das KfW-Programm 276 "KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren". Die Fenster müssen dabei einen U-Wert von 0,95 W/m²K (>= 19 Grad Celsius) oder 1,3 W/m²K (12 bis 19 Grad Celsius) erreichen. Die Mittel müssen unbedingt vor dem Austausch zusammen mit einem Energieberater beantragt werden.
Ein kostenloses und für Sie unverbindliches Angebot für neue Fenster bekommen Sie über unser Angebots-Tool.