Expertenrat

Ich baue eine unbeheizte Werkstatt mit Büro. Muss ich die EnEV einhalten?

Frage von Steffen F. am 06.03.2018 

Ich möchte eine 150qm Kfz-Prüfhalle bauen. Davon sind ca. 20 qm Büro. Nun stellt sich mir die Frage, ob ich die EnEV überhaupt einhalten muss, da die Tore die meiste Zeit offen sind und ich nur gelegentlich heizen würde, sodass in der Halle keine Minusgrade herrschen. Oder muss ich mich doch daran halten, da ein beheiztes Büro mit dabei ist? 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nach § 1 Absatz 3 gilt die EnEV nicht für Gebäude, die auf weniger als 12 Grad Celsius beheizt werden. Die Kfz-Halle fällt unter diese Ausnahme und muss daher keine Anforderungen einhalten.

Das Büro ist dagegen als eigenes Gebäude zu betrachten. Hat es weniger als 50 Quadratmeter, fällt es jedoch unter die Definition "Kleine Gebäude" nach § 2 der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung. Nach § 8 der EnEV erfüllen Sie dabei alle gesetzlichen Anforderungen, wenn alle Außenbauteile den maximal zulässigen U-Werten entsprechen. Diese sind in Anlage 3 der EnEV definiert.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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