Wenn ich in einer unbeheizten Halle (<12°C) ein Büro einrichte und hier heize (>19°C), habe ich dann ein beheiztes Gebäude?
Die EnEV gilt generell für Gebäude, die unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden. Während die Halle damit aus der Verordnung fällt, ist der Bürobereich als einzelner Gebäudeteil zu betrachten. Ob die Anforderungen (U-Wert, Energieausweis) hier gelten, hängt dann von der Größe ab. Bestimmte Ausnahmengibt es für Gebäude mit einer Fläche von weniger als 50 m².
Anlage 3 Tabelle 1 der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung gibt Anforderungen an den erstmaligen Einbau von Bauteilen. Diese gelten auch für einzelne Zonen von Nichtwohngebäuden, die mit mindestens 19 °C beheizt werden. Die Tabelle gibt damit U-Werte, zum Beispiel für Wände, Decken oder Türen gegen unbeheizte Räume vor.