Ich habe hier ein ehemaliges Hofgut zu verkaufen. Das Baujahr ist um 1900. Es wurde um 1970 in zwei eigenständige Wohnhäuser umgebaut, die beide mit einer Ofenheizung (Holz) und mit Nachtspeicheröfen geheizt werden. Das Anwesen liegt in einem Gesamtanlagen-Denkmalschutzgebiet. Brauche ich dafür auch einen Energieausweis? Wenn ja, für beide Häuser zusammen oder einen für jedes Haus?
Nach § 16 Absatz 5 der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) sind denkmalgeschützte Gebäude von der Energieausweispflicht ausgenommen.
Stehen die Häuser selbst nicht unter Denkmalschutz, benötigen Sie jeweils einen Energieausweis. Sofern die Gebäude durch nachträglich durchgeführte Sanierungen nicht mindestens den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprechen, sind die Ausweise auf Basis des Energiebedarfs auszustellen. Wann welcher Ausweis nötig ist, erklären wir auch noch einmal im Beitrag "Wann braucht man welchen Energieausweis?".
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