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Expertenrat

Benötige ich einen Energieausweis für den Verkauf eines Hauses unter Denkmalschutz?

Frage von Karin H. am 06.02.2018 

Ich habe hier ein ehemaliges Hofgut zu verkaufen. Das Baujahr ist um 1900. Es wurde um 1970 in zwei eigenständige Wohnhäuser umgebaut, die beide mit einer Ofenheizung (Holz) und mit Nachtspeicheröfen geheizt werden. Das Anwesen liegt in einem Gesamtanlagen-Denkmalschutzgebiet. Brauche ich dafür auch einen Energieausweis? Wenn ja, für beide Häuser zusammen oder einen für jedes Haus? 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nach § 16 Absatz 5 der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) sind denkmalgeschützte Gebäude von der Energieausweispflicht ausgenommen.

Stehen die Häuser selbst nicht unter Denkmalschutz, benötigen Sie jeweils einen Energieausweis. Sofern die Gebäude durch nachträglich durchgeführte Sanierungen nicht mindestens den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprechen, sind die Ausweise auf Basis des Energiebedarfs auszustellen. Wann welcher Ausweis nötig ist, erklären wir auch noch einmal im Beitrag "Wann braucht man welchen Energieausweis?".

Über unser Tool "Energieausweis bestellen" können Sie einen Energieausweis einfach online bestellen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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