Wenn ein Mehrfamilienhaus unter Denkmalschutz steht und dennoch ein vollständiger Ausbau mit gesondertem Bauantrag und dem Ziel der Vermietung einzelner Wohnungen erfolgt, ist dann ein Energieausweis erforderlich?
Nach § 16 Abs. 5 der aktuell gültigen EnEV sind Baudenkmäler von der Energieausweis-Pflicht ausgenommen. Da wir Ihre Gebäude und die näheren Umstände nicht kennen, können wir Ihnen keine rechtssichere Auskunft erteilen. Diese erhalten Sie von der entsprechenden EnEV-Stelle in Ihrem Bundesland.