Folgende Ausgangssituation liegt vor:
Ich habe einen Antrag bei dem BAFA gestellt, einen Heizungsfachmann geholt und alles überprüfen lassen. Sein Angebot (günstiger kompletter Austausch mit Durchflussregler und Stellantrieb, Einzelraumtemperaturregler, Austausch energieeffizienter Pumpen, hydraulischer Ausgleich, Neueinstellung der Heizungsparametern/Heizkurve, etc.) ist für mich stimmig.
Im Zusammenhang mit der Förderung meint mein Heizungsfachmann, dass das BAFA nur zahlt, wenn vorher ein Energieberater in Anspruch genommen wurde. Stimmt das?
NachAngaben des BAFA ist kein Energieberater nötig. Wichtig ist, das Sie sich vor dem Beginn der Maßnahme online registrieren. Mit der Umsetzung können Sie dann auf eigenes finanzielles Risiko beginnen.
Sind alle Arbeiten abgeschlossen, müssen Sie Ihre Antragsdaten im BAFA-Portal eintragen. Nach der Registrierung haben Sie dazu sechs Monate Zeit. Sie erhalten dann ein Formular, das Sie drucken, ausfüllen und mit allen Rechnungen hochladen oder per Post an das BAFA senden müssen. Für die zu fördernden Maßnahmen muss eine Einzelrechnung vorgelegt werden, aus der die Material- und Lohnkosten für die jeweiligen Maßnahmen hervorgehen müssen.
Weitere Informationen finden Sie auch im Beitrag "Neue Förderung für Heizungspumpe und hydraulischen Abgleich".