Ich bin Besitzer einer Eigentumswohnung. Im Oktober 2016 wurde beschlossen, das Dach unseres denkmalgeschützten Hauses zu sanieren. Das Dach wurde saniert. Der Verwalter hat jedoch keine Fördermittel beantragt. Ist es nach der Fertigstellung des Daches nun zu spät, die Fördermittel zu beantragen? Wer kommt für dieses Versäumnis auf, der Verwalter oder der Architekt? Der Kostenvoranschlag wurde um 150.000,00 € überschritten.
Sie haben recht. Im Nachhinein ist es leider nicht mehr möglich, die Fördermittel für die Dachsanierung zu beantragen. Geht es um eventuelle Schadensersatzansprüche, empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Anwalt für Baurecht. Auch wenn es bereits ähnlich gelagerte Rechtsfälle gab, hängt eine Entscheidung immer von den Einzelheiten ab. Diese können wir aus der Ferne leider nicht bewerten.