Es geht um eine Badsanierung (Kosten 20.000 €). Da eine gleichzeitige Förderung durch KFW-Prämie und Steuerermäßigung (Handwerkerrechnung) nicht möglich ist, stellt sich die Frage, ob die Kosten der Sanierung nicht aufgeteilt werden können. 14.0000 € für die KfW und 6.000 € als Handwerkerleistung für die Steuererklärung. So würde für unterschiedliche Leistungen die Vergünstigung beantragt und eine Doppeltförderung vermieden. Ist das zulässig?
Die Kombination ist möglich, solange den unterschiedlichen Förderprodukten auch eigene Rechnungen zuzuweisen sind. Beachten Sie aber bitte, dass die Fördermittel für die barrierefreie Badsanierung für dieses Jahr bereits ausgeschöpft sind. Die Zuschüsse können ab Januar 2018 voraussichtlich wieder beantragt werden. Voraussetzung ist aber, dass Sie bis dahin noch nicht mit der Sanierung begonnen haben.