Expertenrat

Kann ich bei einer Badsanierung KfW-Fördermittel und steuerliche Vorteile kombinieren?

Frage von Herr D. am 30.09.2017 

Es geht um eine Badsanierung (Kosten 20.000 €). Da eine gleichzeitige Förderung durch KFW-Prämie und Steuerermäßigung (Handwerkerrechnung) nicht möglich ist, stellt sich die Frage, ob die Kosten der Sanierung nicht aufgeteilt werden können. 14.0000 € für die KfW und 6.000 € als Handwerkerleistung für die Steuererklärung. So würde für unterschiedliche Leistungen die Vergünstigung beantragt und eine Doppeltförderung vermieden. Ist das zulässig? 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Kombination ist möglich, solange den unterschiedlichen Förderprodukten auch eigene Rechnungen zuzuweisen sind. Beachten Sie aber bitte, dass die Fördermittel für die barrierefreie Badsanierung für dieses Jahr bereits ausgeschöpft sind. Die Zuschüsse können ab Januar 2018 voraussichtlich wieder beantragt werden. Voraussetzung ist aber, dass Sie bis dahin noch nicht mit der Sanierung begonnen haben.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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