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Expertenrat

Kann ich die Fördermittel für eine Badsanierung auch nachträglich beantragen?

Frage von Doris S. am 08.11.2017 

Keine Zuschüsse mehr für 2017? Wir planen eine Sanierung des Bades unsere Mutter zu einem barrierefreien Bad. Jetzt mussten wir leider feststellen, dass für 2017 schon alles an Fördermitteln ausgeschöpft sein soll. Da wir das Bad aber schnell umbauen müssen, können wir nicht warten bis vielleicht 2018 der Fördertopf wieder gefüllt wird. Sie braucht den Umbau jetzt und nicht irgendwann.

Ist es auch möglich, anstatt über ein Angebot - über eine Rechnung die Fördermittel dann in 2018 rückwirkend zu beantragen? Es wäre ja nicht fair, dass meine Mutter ohne Bezuschussung, die andere erhalten haben, ihr Bad behindertengerecht zu sanieren. 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Leider können Sie die Förderung für die Badsanierung nicht nachträglich beantragen. Aktuell haben Sie dabei nur die Möglichkeit, die Handwerkerkosten von der Steuer abzusetzen. In diesem Fall bekommen Sie 20 Prozent der Ausgaben erstattet, maximal jedoch 1.200 Euro im Jahr. Im Beitrag "Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen" erklären wir, wie das funktioniert.

Unter Umständen zahlt auch die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro für Sanierungsmaßnahmen im Bad.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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