Es geht um ca. 25 Jahre alte Fenster in einem Mehrfamilienhaus mit 48 Einheiten. Ich möchte gerne die Fenster austauschen lassen, da die Hausverwaltung das Thema seit Jahren schleifen lässt. Wie/Wo kann ich Fördergelder beantragen und es dann der Eigentümergemeinschaft nachträglich einreichen zur Kostenerstattung?
Fördermittel für den Fenstertausch gibt es von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Hier haben Sie die Wahl zwischen zinsgünstigen Darlehen aus dem KfW-Programm 152 und einmaligen Zuschüssen aus dem Programm 430. Während es die Zuschüsse nur für Eigentümergesellschaften aus Privatpersonen gibt, können Sie Darlehen immer in Anspruch nehmen. Das Besondere daran ist ein Tilgungszuschuss von 7,5 Prozent (max. 3.750 Euro pro Wohneinheit), der die zurückzuzahlende Summe mindert.
Wichtig ist, dass:
Tauschen Sie mehr als ein Drittel aller Fenster, müssen Sie außerdem auch ein Lüftungskonzept erstellen lassen. Das ist nötig, da das Gebäude nach der Sanierung deutlich dichter ist und anfallende Feuchte von selbst unter Umständen nicht mehr ausreichend reguliert werden kann.
Die wichtigsten Informationen zur Förderung haben wir Ihnen im Beitrag "Förderung für neue Fenster und Dachfenster" noch einmal zusammengestellt. Sind Sie auf der Suche nach einem kostenfreien und für Sie unverbindlichen Angebot, erhalten Sie dieses über unser Angebots-Tool.