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Expertenrat

Bekomme ich Fördermittel für den Austausch von Fenstern zum Einbruchschutz?

Frage von Dieter S. am 31.07.2018 

Es sollen 4 Stück Fenster erneuert werden mit Dämmschutz und Pilzkopfverriegelung (Einbruch sicher). Die Fenster liegen zur Straße. Bekomme ich dafür Fördermittel? 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Fördermittel für die Fenster erhalten Sie in diesem Fall über die Programme 430 oder 152 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Mit dem Programm 430 erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 10 Prozent der anfallenden Kosten. Während die Fenster die hohen Anforderungen der KfW erreichen müssen (U-Wert von 1,1 W/m²K für einbruchhemmende Fenster) gibt es Fördermittel hier erst ab einer Summe von 300 Euro. Die Kosten müssen also über 3.000 Euro liegen. Über das Programm 152 können Sie ein zinsgünstiges Darlehen für die Maßnahme beantragen. Das Besondere daran ist ein Tilgungszuschuss in Höhe von 7,5 Prozent. Wichtig: Sie müssen die Mittel unbedingt vor dem Beginn der Sanierung mit einem Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste für Förderprogramme des Bundes beantragen.

Möchten Sie bestehende Fenster einbruchsicher Nachrüsten (z.B. durch aufschraub­bare Fenster­stangen­schlösser, dreh­gehemmte Fenster­griffe, Bandseiten­sicherungen, Pilzkopf­verriegelungen), bekommen Sie dafür Fördermittel über die Programme 159 oder 455 der KfW. Während Sie über das Programm 159 ein zinsgünstiges Darlehen beantragen können, zahlt der Staat über das Programm 455 10 Prozent der Kosten. Ausgezahlt werden hier Beträge ab 50 Euro. Das heißt, die Kosten müssen bei mindestens 500 Euro liegen. Die Mittel sind auch hier vor dem Beginn der Umrüstarbeiten zu beantragen. Ein Energieberater ist nicht nötig.

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