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Expertenrat

Welche Bedingungen gelten bei der Förderung einer Fußbodenheizung?

Frage von Mike B. am 28.01.2017 

Gibt es spezielle Anforderungen an Fußbodenheizung und Fliesen bei der Antragstellung nach Programm 430? Kann ich alles selbst ohne Verbindung zu einem professionellen Installateur installieren? 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Der Einbau einer Fußbodenheizung wird über das KfW Programm 430 "Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss" ergänzend zum Austausch einer alten Heizungsanlage durch eine Gas- oder Öl-Brennwertheizung gefördert.

Voraussetzung für die Förderung ist dabei eine Systemtemperatur der Flächenheizung von maximal 35 Grad Celsius. Damit diese erreicht werden kann, muss das Gebäude eine hohe energetische Qualität haben. Außerdem muss die Flächenheizung von einem Fachmann geplant werden. Nur so lässt sich später verhindern, dass es nicht ausreichend warm wird. Einen Fachmann benötigen Sie auch für die Durchführung des hydraulischen Abgleichs, der Voraussetzung für die Heizungsförderung ist.

Die Förderung muss vor dem Beginn der Maßnahme mit einem Energieberater beantragt werden. Dieser bestätigt im Anschluss an die Bauleistungen die ordnungsgemäße Durchführung aller Arbeiten und liefert damit de Grundlage für die Freigabe der Mittel durch die KfW.

Bei Arbeiten in Eigenleistung sind allein die Materialkosten förderfähig. Wichtig ist jedoch, dass ein Energieberater die Maßnahme begleitet und ihre ordnungsgemäße Durchführung bestätigt.

Alle wichtigen Informationen zum Thema erklären wir im Beitrag "Förderung für Gasheizung und Ölheizung"

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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