Wir haben unsere alte Gasheizung durch eine Brennwertheizung in diesem Jahr ersetzt. Kann ich auch jetzt noch Förderung beantragen?
Die KfW-Förderung für eine neue Brennwertheizung lässt sich leider nicht nachträglich beantragen. Hier haben Sie nur die Möglichkeit, die Handwerkskosten steuerlich geltend zu machen. Dabei bekommen Sie 20 Prozent der Ausgaben (maximal 1.200 Euro im Jahr) am Ende des Jahres mit der Steuer erstattet. Wie das funktioniert, erklärt der Beitrag "Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen".