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Expertenrat

Wir haben unsere Gasheizung erneuert. Wie können wir die Technik fördern lassen?

Frage von Anja J. am 25.11.2017 

Wir haben unsere 19 Jahre alte Gastherme (Vaillant Thermoblock VCW 206 EU HL) gegen einen Gasbrennwertkessel (Viessmann Vitocrossal 300) getauscht. Gründe der Erneuerung waren der hohe Gasverbrauch und die ständigen Reparaturen. Des Weiteren haben wir auch einen Pufferspeicher Vitocell 100 installiert. Eine Solaranlage zur Warmwasser- und Heizungsunterstützung möchten wir noch nachrüsten. Nun bitten wir Sie, uns Informationen zu Förderungsmöglichkeit zu geben. Wie und in welchem Umfang lässt sich die Anlage fördern? 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Fördermittel für die neue Gasheizung gibt es leider nur, wenn diese vor dem Beginn der Umbauarbeiten beantragt werden. Im Nachhinein können Sie hier lediglich die Handwerkerkosten steuerlich geltend machen. Mit Ihrer nächsten Einkommenssteuererklärung bekommen Sie dabei 20 Prozent (maximal 1.200 Euro) erstattet. Im Beitrag "Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen" erfahren Sie, wie das funktioniert.

Die Solaranlage können Sie über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördern lassen. Während Sie bei Anlagen zur Warmwasserbereitung mind. 500 Euro Förderung bekommen, gibt es für Anlagen, die auch die Heizung unterstützen mind. 2.000 Euro. Liegen weniger als neun Monate zwischen Heizungstausch und der Installation der Solaranlage, profitieren Sie von noch einmal 500 Euro für die neue Gasheizung. Wichtig: Die Fördermittel müssen rechtzeitig beantragt werden. Ab 2018 sind auch die BAFA-Programme vor dem Beginn der Sanierung zu beantragen.

Die wichtigsten Informationen zur Solarförderung haben wir Ihnen im Beitrag "Förderung für Solarthermie und Pufferspeicher" zusammengestellt. Ein kostenfreies und für Sie unverbindliches Angebot von Handwerkern aus Ihrer Region erhalten Sie übrigens über unser Angebots-Tool für Solaranlagen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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