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Expertenrat

Gibt es für den Austausch einer Brennwertheizung auch mehr als 10 Prozent Zuschuss von der KfW?

Frage von Andreas K. am 27.06.2018 

Wir möchten unsere Gasbrennwertheizung aus dem Jahr 2.000 gegen eine neue Brennwertheizung auswechseln. Kann es sein, dass es für diese Maßnahme mehr als die 10 % von der KfW-Bank gibt? Habe dass so etwas gehört. Wir möchten nur die Brennwerttherme erneuern, der Warmwasserspeicher ist noch voll in Ordnung und soll nicht gewechselt werden. Hat dass negative Auswirkungen auf die Förderung der KFW-Bank? 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Geht es um die Förderung einer neuen Brennwertheizung, können Sie auch einen 15-prozentigen Zuschuss über das Programm 430 der KfW bekommen. Diese gibt es über das sogenannte Heizungspaket. Folgende Voraussetzungen gelten dabei:


  • die alte fossile Heizung darf nicht auf Brennwerttechnik basieren
  • die alte Heizung darf nicht der EnEV-Austauschpflicht unterliegen
  • ein hydraulischer Abgleich muss durchgeführt werden
  • sofern vorhanden, müssen ungeregelte Pumpen, nichtvoreinstellbare Thermostatventile und falsch dimensionierte Heizkörper ersetzt werden

Ihrer Nachricht entnehmen wir, dass die alte Heizung bereits mit Brennwerttechnik arbeitet, weshalb das Heizungspaket nicht infrage kommt. Den 10-prozentigen Zuschuss für eine Einzelmaßnahme aus dem KfW-Programm 430 können Sie jedoch beantragen. Das muss vor der Installation der neuen Technik zusammen mit einem Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste der KfW erfolgen. Den Antrag können Sie online über das Zuschussportal der KfW stellen.

Weitere Informationen finden Sie auch im Beitrag "Förderung für Gasheizung und Ölheizung".

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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