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Expertenrat

Wie können wir eine neue Haustür fördern lassen?

Frage von Melissa R. am 24.11.2017 

Wir haben im Oktober 2017 ein Haus aus dem Jahr 1980 gekauft und möchten nun unsere Haustür austauschen. Welche Maßnahmen müssen wir treffen, um einen KfW Zuschuss zu erhalten? 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Förderung einer neuen Haustür bekommen Sie aktuell über die Programme zur energetischen Sanierung (152/ 430) und zum Einbruchschutz (159/455) der Kreditanstalt für Wiederaufbau. In beiden Fällen muss die neue Tür einen U-Wert von 1,3 W/m²K erreichen. Ob das so ist, erfahren Sie in der Regel vom Anbieter der Haustür.

Über die Programme zur energetischen Sanierung erhalten Sie ein Darlehen oder einen Zuschuss in Höhe von 10 Prozent der Kosten, wenn Sie die Mittel vor dem Einbau der Haustür mit einem Energieberater beantragen. Diesen finden Sie zum Beispiel in der Energie-Effizienz-Experten-Liste für Förderprogramme des Bundes.

Auch über die Programme für mehr Einbruchschutz erhalten Sie Darlehen oder Zuschüsse. Der Zuschuss beträgt jedoch für die ersten 1.000 Euro der förderfähigen Kosten 20 Prozent. Die übrigen Ausgaben werden ebenfalls mit 10 Prozent gefördert. Während Sie bei diesen Programmen keinen Energieberater benötigen, muss die Tür den Anforderungen der Widerstandsklasse 2 (RC 2 der DIN 1627) entsprechen. Die Mittel müssen Sie ebenfalls vor dem Beginn der Sanierung bei Ihrer Hausbank (Darlehen) oder über das KfW-Zuschussportal (Zuschuss) beantragen.

Die wichtigsten Informationen zum Thema finden Sie auch im Beitrag "FAQ: Förderung für eine neue Haustür". Ein Angebot für die neue Haustür bekommen Sie über unser kostenfreies Angebotstool für neue Türen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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