Ich habe das Angebot für den Einbau einer neuen Haustür auf dem Tisch, die den Wärme- und Sicherheitsnormen entspricht, und möchte einen Zuschussantrag stellen. Was muss ich tun?
Haben Sie bereits ein Angebot, müssen Sie sich zunächst für eine Zuschussvariante entscheiden. Zur Auswahl stehen dabei die Programme 430 "Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss" und 455 "Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss - Einbruchschutz" der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Während Sie im Programm 430 einen Zuschuss in Höhe von 10 Prozent der Kosten bekommen, muss ein Energieberater zunächst bestätigen, dass alle Fördervoraussetzungen eingehalten werden. Diesen müssen Sie beauftragen, noch bevor Sie die Fördermittel über das Zuschuss-Portal der Bank beantragen.
Im Programm 455 bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent auf die ersten 1.000 Euro der förderfähigen Kosten. Darüber hinaus beträgt der Zuschuss ebenfalls 10 Prozent. Die Mittel können Sie hier ohne Energieberater einfach über das Zuschussportal der KfW beantragen.
Wichtig ist, dass Sie die Mittel in beiden Fällen noch vor dem Beginn der Bauarbeiten beantragen. Im Beitrag "FAQ: Förderung für eine neue Haustür" haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen dazu noch einmal zusammengestellt.