Ich möchte meine Haustüre erneuern. Wer ist der für mich zuständige Energie-Fachberater?
Geht es um die Förderung einer neuen Haustür, stehen Ihnen unterschiedliche Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau zur Verfügung. Neben den Programmen zur energetischen Modernisierung (152 und 430) gibt es dabei auch die Förderprogramme für mehr Einbruchschutz (159 und 455). Einen Energieberater benötigen Sie dabei nur für die Sanierungsprogramme 152 und 430. Darlehen oder Zuschüsse über die Programme 159 und 455 können Sie ohne Berater beantragen, sofern die neue Tür auch höhere Anforderungen an den Einbruchschutz einhält. Welche das sind und wie Sie die jeweiligen Fördermittel beantragen können, erklären wir im Beitrag "FAQ: Förderung für eine neue Haustür".
Einen Energieberater aus Ihrer Region finden Sie unter anderem über die Energie-Effizienz-Experten-Liste der dena.