Expertenrat

Wie beantrage ich die Förderung für eine neue Heizung richtig?

Frage von Barbara H. am 10.11.2017 

Ich möchte meine Heizungsanlage aus dem Jahr 1993 für ein 4 Parteien-Haus energieeffizient erneuern / sanieren. Wie gehe ich dabei vor, um in den geldwerten Vorteil einer Finanzierungsmaßnahme zu kommen? Ich habe die Kostenvoranschläge für die Heizungsanlage vorliegen, die Liste der Energieberater habe ich auch. Ich habe auch bereits mehrfach die Energieberatung der Verbraucherzentrale in Anspruch genommen, zuletzt gestern. Wie gehe ich nun weiter vor? Ich möchte von einer Öl-auf eine Gasheizung umsteigen. Kann ich jetzt schon den fehlenden Gasanschluss dazu legen lassen, ohne dass ich den Auftrag für eine Heizungserneuerung gestellt habe? 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Um Fördermittel für die Gasheizung in Form von zinsgünstigen Darlehen über das KfW-Programm 152 zu beantragen, benötigen Sie zunächst die Bestätigung durch einen Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste. Anschließend beantragen Sie die Mittel in Höhe der bereits vorhandenen Kostenvoranschläge bei Ihrer Hausbank. Gibt diese das Ok, können Sie die Gelder abrufen und mit der Sanierung beginnen. Sind alle Arbeiten abgeschlossen, können Sie auch den Tilgungszuschuss geltend machen. Dieser reduziert die zurückzuzahlende Summe um 7,5 Prozent. Nach den Vorgaben der Bank sind nur Maßnahmen förderfähig, die nach der Bestätigung des Antrags durchgeführt werden. Der Neuanschluss an das öffentliche Gasnetz darf maximal 6 Monate zurückliegen, um die Förderung zu erhalten. Diesen können Sie daher bereits legen lassen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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