Es geht um eine Immobilie, die 4 Privateigentümern gehört. Also ein Mehrfamilienhaus. Gibt es bei einer Umstellung auf eine neue Ölheizung eine Förderung bzw. einen Zuschuss und was sind die Voraussetzung dafür?
Als Wohnungseigentümergemeinschaft aus Privatpersonen haben Sie die Wahl zwischen kostengünstigen Darlehen und einmaligen Zuschüssen. Dabei bekommen Sie:
Voraussetzung ist, dass die neue Ölheizung dauerhaft im Brennwertbetrieb arbeitet und auch ein hydraulischer Abgleich ausgeführt wird. Darüber hinaus muss ein Sachverständiger der Energie-Effizienz-Experten-Liste für Förderprogramme des Bundes die Maßnahme gegenüber der KfW bestätigen.
Die Fördermittel müssen Sie unbedingt vor dem Beginn der Umbauarbeiten beantragen. Wie das funktioniert, erklären wir im Beitrag "Förderung für Gasheizung und Ölheizung".
Ein kostenfreies und für Sie unverbindliches Angebot für die neue Heizung bekommen Sie über unser Tool "Heizungsangebot online".