Expertenrat

Können wir die Fördermittel für eine neue Heizung auch nachträglich beantragen?

Frage von Erwin S. am 19.07.2018 

In unserem Haus wurde heute eine Erdgasheizung installiert: Angebot von Herr B. 25.000,00 €. Herr S. hat einen neuen Einsatz in unseren Kachelofen eingesetzt: Rechnung 2.853,62 € Herr Z. von Thüga Energie hat heute unsere neue Heizung, den Kachelofen und einige Aufnahmen von unserem Haus gemacht! Als das Gespräch auf die Fördermittel der KfW kam, sagte er zu unserer Überraschung, dass der Antrag zur Förderung zu spät sei. Welche Möglichkeiten gibt es, um an den Zuschuss für ca. 30.000 € zu bekommen? 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Fördermittel der KfW für eine neue Heizung sind vor dem Beginn der Sanierung zu beantragen. Nachträglich ist das leider nicht mehr möglich. Nun können Sie allein die Handwerkerkosten steuerlich geltend machen. Dabei bekommen Sie 20 Prozent auf Lohnkosten von maximal 6.000 Euro im Jahr über die Einkommenssteuererklärung zurückerstattet. Wie das funktioniert, erklären wir im Beitrag "Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen".

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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