Ich interessiere mich für Fördermöglichkeiten (Darlehen und/oder Zuschuss) für eine Kellersanierung + Kellerdämmung. Angebot vom Handwerker liegt mir vor, Arbeiten haben noch nicht begonnen. Was ist der nächste Schritt? Wie kann eine mögliche Förderung geprüft werden?
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert Maßnahmen, wie die Dämmung von Kellerwänden oder der Kellerdecke. Zur Auswahl stehen dabei zinsgünstige Darlehen über das KfW-Programm 152 und einmalige Zuschüsse über das KfW-Programm 430. Während die Kredite durch einen Tilgungszuschuss von 7,5 Prozent besonders günstig sind, erhalten Sie in der Zuschussvariante 10 Prozent der Kosten zurückerstattet. Wichtig ist, dass Sie die Förderung der Kellerdämmung vor dem Beginn der Sanierungsarbeiten beantragen. Dazu muss ein Experte der Energie-Effizienz-Experten-Liste für Förderprogramme des Bundes die Maßnahmen prüfen und bestätigen. Er erstellt eine BzA-ID (Kennnummer für die Bestätigung zum Antrag), mit der Sie Darlehen bei der Bank beantragen können. Interessieren Sie sich hingegen für einen Zuschuss, können Sie diesen mit der BzA-ID direkt online über das Zuschussportal der KfW beantragen.
Alle Arbeiten, die sich nicht über die KfW fördern lassen, können Sie steuerlich geltend machen. Auf diese Weise bekommen Sie 20 Prozent der angefallenen Lohnkosten für Handwerker (max. 1.200 Euro im Jahr) zurück. Wie das funktioniert, erklärt der Beitrag "Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen".