Hallo! Muss ich einen Zuschuss von der KfW zurückzahlen und wie hoch sind die Zinsen?
Die Zuschüsse der KfW, die zum Beispiel für Maßnahmen zur energetischen Sanierung (Programm 430) oder für Maßnahmen zum altersgerechten Umbau (Programm 455) gezahlt werden, müssen nicht zurückgezahlt werden.
Neben den Zuschüssen gibt es KfW-Mittel auch als zinsgünstige Darlehen mit einem effektiven Jahreszins von 0,75 % für Maßnahmen zur energetischen Sanierung (Programm 151/152) oder Maßnahmen zum altersgerechten Umbau und Einbruchschutz (Programm 159).
Eine Besonderheit: Je nachdem, in welchem Umfang ein Gebäude saniert werden soll, gibt die KfW für Maßnahmen zur energetischen Sanierung (Programm 151/152) einen Tilgungszuschuss, der das zurückzuzahlende Darlehen reduziert. Während die zurückzuzahlende Darlehenssumme bei Einzelmaßnahmen dabei um bis zu 3.750 € reduziert werden kann, beträgt die maximale Höhe dieses Tilgungszuschusses bei der Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus 55 bis zu 27.500 €.
Als Privatperson haben Sie bei einer Sanierung die Wahl zwischen Darlehen und Investitionszuschuss.
Einen Überblick über die verfügbaren Fördermittel finden Sie hier.