Ich möchte meine alten Heizkörper gegen eine Wandheizung (Flächenheizung) austauschen. Bekomme ich dann auch eine Förderung?
Fördermittel von der Kreditanstalt für Wiederaufbau bekommen Sie nur, wenn Sie im gleichen Zuge auch eine alte Heizung durch eine neue Gas- oder Öl-Brennwertheizung ersetzen. Im Beitrag "Förderung für Gasheizung und Ölheizung" erklären wir, wie die Mittel in diesem Fall zu beantragen sind. Tauschen Sie die Heizung nicht, können Sie einen Teil der Handwerkerkosten steuerlich geltend machen. Förderbar sind dabei 20 Prozent (maximal 1.200 Euro im Jahr), die Sie über Ihre Einkommenssteuererklärung zurück bekommen. Wie das funktioniert, erfahren Sie im Beitrag "Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen".