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Expertenrat

Wie stark muss die Dämmung der Kellerdecke sein?

Frage von Peter R. am 03.10.2017 

Muss ich bei der Kellerdeckendämmung im Altbau (BJ 1979) auch 120 mm einhalten oder können es auch 80 mm sein? 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Generell fordert die Energieeinsparverordnung bei der Kellerdeckendämmung einen U-Wert von 0,30 W/m²K. Abhängig vom Aufbau der Decke lässt sich dieser mit einer Dämmstärke von etwa 10 cm (WLG 035) erreichen. Reicht die freie Raumhöhe nicht aus, gelten die Anforderungen nach Anlage 3 Abschnitt 5 der EnEV als erfüllt, wenn Sie die höchstmögliche Dämmdicke (WLG 035) einbauen. Verwenden Sie dabei Dämmmaßnahmen aus nachwachsenden Rohstoffen oder eine Einblasdämmung, ist eine Wärmeleitfähigkeit von 0,045 W/(m·K) ausreichend.

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