Ich habe u.a. auf Ihrer Website gelesen, dass eine Dämmpflicht bei Fassaden besteht, wenn mehr als 10% des Putzes ersetzt werden. Wenn nur neuer Putz aufgetragen wird, dann nicht. Wir möchten unsere alte Klinkerfassade verputzen. Dabei soll der alte Klinker bestehen bleiben und nur überputzt werden. Ist dies legitim?
Nach Rücksprache mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung ist in Ihrem Fall vermutlich keine Fassadendämmung nötig, da Sie den Außenputz nicht erneuern und auch keine neue Verschalung außen anbringen. Da die Länder mit den Anforderungen der EnEV unterschiedlich umgehen können, bekommen Sie eine ganz sichere Antwort von der entsprechenden Stelle in Ihrem Bundesland.