Wir haben unser 2-3 Familienhaus Januar 2015 erworben und hatten eigentlich vor diesen Winter das Dach zu dämmen, jetzt haben wir aber festgestellt, dass wir ein paar Gauben brauchen werden, da wir zusätzlichen Wohnraum schaffen möchten. Ich würde gerne wissen, ob ich eine Dämmpflicht bis 31.12.17 habe, obwohl ich höchstwahrscheinlich nächstes oder übernächstes Jahr den Ausbau durchziehen werde. In diesem Falle wäre doch die Wirtschaftlichkeit nicht gegeben?
Nach der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung haben Sie zwei Jahre Zeit, die geforderte Dachbodendämmung einzubringen. In Ihrem Fall ist das jedoch nicht sinnvoll, da das Dach ohnehin in naher Zukunft ausgebaut und gedämmt wird. Sie können dabei nach § 25 eine Befreiung wegen besonderer Umstände beantragen. Einen Ansprechpartner in Ihrem Bundesland finden Sie auf EnEV-Online.de.