Ich möchte einen Bungalow aus 1978 kaufen und selbst nutzen. Dieser hat ein Flachdach und wird über Fernwärme beheizt. Muss ich "dank" EnEV irgendetwas ZWINGEND sanieren?
Die Sanierungspflichten der EnEV beziehen sich auf alte Heizungsanlagen, unbeheizte Dachgeschossdecken und nicht isolierte Rohrleitungen. Während Konstanttemperaturkessel auf Öl- oder Gasbasis ab einem Alter von mindestens 30 Jahren zu tauschen sind, müssen frei zugängliche Decken zu unbeheizten Dachräumen gedämmt werden. Beide Anforderungen dürften in Ihrem Fall nicht zutreffen. Jedoch könnte es sein, dass die Heizungsrohre in Ihrem Haus zu dämmen sind. Denn das fordert die EnEV immer dann, wenn diese frei zugänglich sind und durch unbeheizte Kellerräume führen.
Weitere Anforderungen sind erst dann zu erfüllen, wenn Sie ohnehin Maßnahmen umsetzen. So sind die Grenzwerte der EnEV einzuhalten, wenn Sie Bauteile der Gebäudehülle verändern, ersetzen oder erstmalig neu einbauen.
Einen Überblick über die Sanierungspflichten der EnEV gibt die Seite "Energieeinsparverordnung".