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Expertenrat

Wie stark sollte die Dämmung für die Fassade und die Perimeterdämmung an meinem Haus sein?

Frage von Irene d. am 24.09.2017 

Ich habe ein Haus aus dem Baujahr 1977. Es ist aus 24er Gasbetonsteinen (Porenbeton) gebaut und hat einen normalen Putz. Der Keller ist aus Beton gebaut. Die Wanddicke beträgt ca. 30 cm. Welche minimale Dämmstoffdicke sollte man für die Perimeterdämmung und die Fassadendämmung auswählen?  

Antwort von Dipl.-Ing. Frank Nowotka 

Sie haben recht, die Wärmedämmung Ihres Hauses sollte verbessert werden. Neben der Brennstoffeinsparung werden Sie eine erhebliche Steigerung der Behaglichkeit feststellen. Das ist darauf zurückzuführen, dass die Temperaturen an der Innenseite der Außenwandflächen im Winter durch die Dämmung steigen. Infolge dessen mindert sich der Strahlungsaustausch zwischen dem menschlichen Körper und der Wandoberfläche.
Gleichzeitig sinkt die Gefahr einer Schimmelbildung.

Wenn Sie den gesetzlichen Vorgaben für die Erneuerung von Außenbauteilen entsprechen wollen, muss der zu erzielende U-Wert der fertig gedämmten Wand mindestens 0,24 W/m²K betragen. Ein noch kleinerer Wert, nämlich 0,20 W/m²K, muss erzielt werden, wenn eine staatliche Förderung (KfW-Förderbank) in Anspruch genommen wird. Für letzteren U-Wert wird eine Dämmstoffstärke von etwa 14cm eines Dämmstoffes der Wärmeleitfähigkeitsgruppe 035 benötigt.

Eine Perimeterdämmung, also die Dämmung der Kelleraußenwand zum Erdreich hin, verlangt nach dem Gesetz einen U-Wert von kleiner oder gleich 0,30 W/m²K (gefördert: 0,25 W/m²K). Der Aufwand für eine Perimeterdämmung ist aber nur gerechtfertigt, wenn der Kellerbereich ganz oder in wesentlichen Teilen beheizt wird oder/und wenn wegen einer Erneuerung der vertikalen bzw. horizontalen Sperrschichten ohnehin bis auf die Unterkante Gründung abgeschachtet werden muss. Bleibt der Keller kalt und ist eine Erneuerung der Sperrschichten nicht erforderlich, sollte die Kellerdecke von unten gedämmt werden (mit mindestens 10 cm Dämmstoff). In diesem Fall ist der Dämmstoff der Außenwanddämmung bis mindestens 30 cm unter die Unterkante der Kellerdecke oder besser, bis etwa 30 cm in das Erdreich zu führen. Die Dämmstoffstärke beträgt auch hier 14 cm, oder wenn ein Absatz gewünscht wird, 10 bis 12 cm.

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