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Expertenrat

Wie können wir den Trittschall im Altbau verringern?

Frage von Uwe H. am 04.10.2017 

Meine Frau und ich wohnen in einem ca. 1930 in Massivbauweise errichteten und mit Betondecken versehenen Mehrfamilienhaus. Das Haus ist sehr hellhörig. Der Speicher über unserer Wohnung wurde vor ca. 30 Jahren nachträglich zu Wohnzwecken ausgebaut. Wir hören jeden Schritt von den über uns wohnenden Nachbarn. Der Schall überträgt sich so, dass er körperlich spürbar ist. Die Nachbarn sind damit einverstanden, dass wir eine Trittschalldämmung anbringen lassen. Können Sie uns einen geeigneten Lärmschutz anbieten?  

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Geht es darum, den Trittschall in einem bestehenden Gebäude zu optimieren, stehen generell verschiedene Lösungen zur Verfügung. Eine Möglichkeit ist dabei die Installation einer Trittschalldämmung in der oberen Wohnung. Die Arbeiten sind jedoch oft mit großem Aufwand und einem höheren Fußbodenaufbau verbunden.

Zur Sanierung von unten können Sie eine abgehängte Decke installieren. Eine Dämmung im neu entstandenen Zwischenraum schluckt dabei den Lärm von oben. Damit diese Lösung richtig funktioniert, sind einige Punkte zu beachten. So sollten Sie ausschließlich schallentkoppelte Abhänger verwenden und auf eine feste Verbindung zwischen der Unterdecke (Gipskarton) und den Wänden verzichten. Da der Körperschall von oben auch über flankierende Bauteile wie die Wände in Ihrer Wohnung übertragen wird, zeigt die Isolierung von unten nur begrenzt Wirkung.

Welche Maßnahme in Ihrem Fall günstig ist, lässt sich aus der Ferne leider nicht beurteilen. Wir empfehlen Ihnen dazu die Vor-Ort-Beratung durch einen Akustiker bzw. einen Experten für Schallschutz.


Im Beitrag "Was kostet eine Trittschalldämmung?" haben wir verschiedene Möglichkeiten und Kosten der Trittschalldämmung noch einmal zusammengefasst.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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