Wir haben die Tür schon gewechselt bekommen im November. Können wir trotzdem den Antrag auf Zuschuss stellen?
Leider können Sie die Zuschüsse der KfW für die Haustür nachträglich nicht mehr beantragen. Eine Möglichkeit ist jedoch die Förderung der Handwerkerkosten. Dabei haben Sie die Möglichkeit, 20 Prozent der Kosten für die Arbeitsleistung (maximal 1.200 Euro im Jahr) steuerlich geltend zu machen. Wie das im Detail funktioniert, erklären wir im Beitrag "Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen".