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Expertenrat

Wie bekommen wir einen Zuschuss für die neue Haustür im Mehrfamilienhaus?

Frage von Andreas B. am 15.05.2018 

Wir wollen bei unserem Mehrfamilienhaus eine neue Haustür einbauen lassen. Was müssen wir beachten, das wir den Zuschuss von der KFW bekommen? 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Geht es um ein Mehrfamilienhaus (mehr als zwei Wohneinheiten), bekommen Sie die Zuschüsse der KfW nur dann, wenn Sie eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus Privatpersonen sind. Ist das der Fall, können Sie aus zwei Förderprodukten wählen:


  • die Förderung zum Einbruchschutz 
  • die Förderung zur energetischen Sanierung

Im ersten Fall (KfW-Programm 455) bekommen Sie einen gestaffelten Zuschuss. Dabei gibt es 20 Prozent auf die ersten 1.000 Euro und 10 Prozent auf die übrigen förderfähigen Kosten. Dafür muss die neue Haustür den Anforderungen zum Einbruchschutz entsprechen (Widerstandsklasse 2 der DIN EN 1627). Gehört die Haustür zum beheizten Bereich des Gebäudes, muss sie außerdem einen U-Wert von 1,3 W/m²K oder besser haben. Den Zuschuss können Sie dann einfach selbst über das Online-Portal der KfW beantragen.

Bei der Förderung zur energetischen Sanierung (KfW-Programm 430) muss die Haustür einen U-Wert von 1,3 W/m²K oder besser erreichen. Außerdem muss ein Energieberater die Maßnahme bestätigen, bevor Sie die Mittel über das Online-Portal der KfW beantragen können. Die Zuschusshöhe beträgt hier 10 Prozent.

Sind Sie keine Wohnungseigentümergemeinschaft aus Privatpersonen, können Sie sich auch für zinsgünstige Darlehen über die Programme 159 oder 152 der KfW entscheiden.

Die wichtigsten Informationen zum Thema haben wir auch im Beitrag "FAQ: Förderung für eine neue Haustür" noch einmal zusammengestellt.

Sind Sie auf der Suche nach einem kostenfreien und für Sie unverbindlichen Angebot, bekommen Sie dieses über unser "Angebotstool für die neue Haustür" von Handwerkern aus Ihrer Region.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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