Was zählt als Gebäudesanierung: Rückbau bis zum Gebäude und Sanierung als KfW 70 EE oder auch Rückbau bis zur Bodenplatte und Sanierung als KfW 70 EE?
Das hängt immer vom individuellen Fall ab. Entscheidend ist in der Regel, ob das Vorhaben laut Baugenehmigung bzw. Bauantrag als Sanierung oder Neubau eingestuft wird. Ist keine baurechtliche Einordnung einzuholen bzw. anzuzeigen, erfolgt diese nach Angaben des BMWK durch die beteiligten Architektinnen und Architekten oder Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten.