Welchen Abstand ist bei Photovoltaikmodulen zum Nachbardach einzuhalten und kann sich der Abstand verringern, wenn ich Glasmodule nehme?
Die Muster-Bauordnung sieht hier einen Mindestabstand von 1,25 Metern von Brandwänden und von Wänden, die anstelle von Brandwänden zulässig sind, vor. Ausnahmen für Glasmodule sind hier nicht vorgesehen. Welche Bestimmungen in Ihrem Bundesland gelten, hängt von der geltenden Landes-Bauordnung ab. Teilweise können Sie den Abstand auf 50 cm zur Mitte der Brandwand reduzieren, wenn Module sowie Unterkonstruktion nicht brennbar sind und die Panels parallel zum Dach installiert werden. So ist es beispielsweise in Bayern (siehe Art. 30 Abs. 5 Satz 2 der BayBO).