Wir werden auf dem Satteldach unserer Doppelhaushälfte eine PV-Anlage montieren. Wie groß muss der Abstand zum Nachbardach sein (das Dach läuft in einer Ebene durch). Standort ist in Bayern.
Nach Artikel 30 Absatz 5 der bayerischen Bauordnung (BayBO vom 14. August 2007) sind Solaranlagen so anzuordnen und herzustellen, dass Feuer nicht auf andere Gebäudeteile und Nachbargrundstücke überspringen kann. Von Brandwänden und von Wänden, die an Stelle von Brandwänden zulässig sind, müssen die Module daher mindestens 1,25 m entfernt sein. Ein Mindestabstand von 0,5 Metern gilt für dachparallel installierte Photovoltaikanlagen, deren Außenseiten und Unterkonstruktion aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen und dachparallel installierte Solarthermieanlagen. Weiter reduzieren lässt sich der Abstand durch Wände an der Gebäudegrenze, die vor der Brandübertragung schützen.