Ich wohne in einem Reihenhaus. Ich möchte eine Photovoltaikanlage auf dem Dach installieren. Nach meinen bisherigen Informationen besteht ein Mindestabstand einer Photovoltaikanlage zum Nachbarhaus von 0,50 m entsprechend den Vorschriften in NRW. Ist das richtig?
Unser Reihenhaus hat einen Anbau in der zum Garten hin rückseitigen Verlängerung des Hauses, ungefähr in der Hälfte der Hausbreite mit einem Pultdach. Der Nachbar hat ebenfalls einen rückseitigen Anbau mit einem halben Giebeldach.
Auch auf unserem Anbaudach würde ich gerne eine Photovoltaikanlage installieren lassen. Würde hier auch die o.g. Abstandsregelung gelten?
Welche Möglichkeiten habe ich evtl. noch, um eine Photovoltaikanlage zu realisieren?
Das ist richtig. In NRW gilt ein Mindestabstand von 0,50 Metern zur Außenseite bzw. zur Mittellinie von Brandwänden, wenn die Außenseite der Photovoltaikmodule aus nicht brennbaren Materialien besteht (andernfalls 1,25 m). Das betrifft in diesem Fall vor allem die Gebäudetrennwand der Reihenhäuser.
Sind die Anbaudächer wie die Hauptdächer miteinander verbunden und trennt die dazwischen liegende Wand zwei verschiedene Brandabschnitte, gilt das Gleiche. Ziele der Abstandsregel ist es, die Ausbreitung eines Feuers von einem Gebäude (Brandabschnitt) auf ein anderes zu verhindern.
Ohne die Gegebenheiten vor Ort zu kennen, ist eine Aussage aus der Ferne in diesem Fall leider nicht möglich. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Berater, Planer oder Fachhandwerker aus Ihrer Region. Kontaktdaten und Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für Solaranlagen. Dieses können Sie auch nutzen, um einen Beratungstermin vor Ort zu vereinbaren.