Können Sie mir Aktuelles zum Thema Photovoltaik-Abstand in Sachsen-Anhalt zukommen lassen? Momentan planen wir als Nachbarn, uns eine PV-Anlage einzeln zuzulegen. Ein Tipp wäre prima, wie in Sachsen-Anhalt die Regelungen zum Abstand gehandhabt werden, ohne versicherungstechnische Probleme zu bekommen.
Entsprechende Regelungen finden sich im Paragrafen 32 der sächsischen Bauordnung. Hier heißt es unter Punkt 5: Von Brandwänden und von Wänden, die anstelle von Brandwänden zulässig sind, müssen Photovoltaikanlagen mindestens 1,25 m entfernt sein. Ein reduzierter Mindestabstand von 0,30 m ist zulässig, wenn es um dachparallel installierte Photovoltaikanlagen geht, deren Außenseiten und Unterkonstruktion aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen.
Meine Frage zu den Abstandsregeln bei PV-Anlagen bezog sich auf das Bundesland Sachsen-Anhalt, nicht auf Sachsen. Können Sie Auskunft geben, ob in Sachsen-Anhalt auch nur ein Mindestabstand von 0,5 m zum DH-Nachbarn gilt, bei Verwendung von nichtbrennbarem Material bei den Paneelen?
In Sachsen-Anhalt gibt es diese Ausnahme leider nicht. Hier ist ein Mindestabstand von 1,25 Metern vorgesehen (Siehe § 31 Nr 5 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt). Wir empfehlen in diesem Fall den Kontakt zum örtlichen Bauamt, um eine rechtssichere Auskunft zu erhalten.