Der 1m Abstand über dem Fenster, trifft dieser auch für ein Dachfenster beim Nachbarn zu? Wenn dieses kurz unter dem First nur als Ausstieg für den Schornsteinfeger ist.
In § 19 der 1. BImSchV heißt es dazu: "Der Schornstein ist so auszuführen, dass die Austrittsöffnung des Schornsteins bei einer Gesamtwärmeleistung der Feuerungsanlage [...] bis 50 Kilowatt in einem Umkreis von 15 Metern die Oberkanten der Lüftungsöffnungen, Fenster und Türen um mindestens 1 Meter überragt"
Hier gibt es erst einmal keine Ausnahmen, auch wenn das Fenster nur sehr selten geöffnet wird. Wir empfehlen daher, den Fall mit dem zuständigen Bezirks-Schornsteinfeger zu besprechen. Dieser prüft die Situation vor Ort und fällt ein fundiertes Urteil. Aus der Ferne ist das hier leider nicht möglich.